Ersatzfahrzeuge dürfen an Kunden ausgehändigt werden

Ersatzfahrzeuge dürfen an Kunden ausgehändigt werden

25. März 2020 agvs-upsa.ch – Nach den guten Nachrichten dieser Woche vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geht es positiv weiter: Garagisten dürfen Ersatzfahrzeuge an ihre Kunden aushändigen.

os/az. Der Online-Verkauf ist weiterhin erlaubt, die Ablieferung von Fahrzeugen unter Einhaltung der Hygienevorgaben ist gestattet und nun ist auch klar: Garagisten dürfen Ersatzfahrzeuge an ihre Kunden abgeben, wie das Seco heute Mittwoch bestätigt. Dabei ist wichtig, dass die Gesundheitsmassnahmen des Bundes strikt eingehalten werden.

Damit wird der Individualverkehr auf den Schweiz Strassen weiterhin auch in dieser ausserordenlicher Lage gewährleistet. Unsere Garagisten leisten einen enormen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Mobilität. Der AGVS schätzt den Einsatz jedes Einzelnen. Wir sagen Danke.

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Kommentare


Silvio Barandun 25. März 2020 - 18:08
Danke für die Information. Können Sie bitte noch definieren, was mit Gesundheitsmassnahmen des Bundes in Bezug auf Ersatzfahrzeuge gemeint ist. Danke.

agvs_admin 26. März 2020 - 8:51
Sehr geehrter Herr Barandun, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Gesundheitsmassnahmen finden sie auf der BAG-Webseite: www.bag.admin.ch. Die Aushändigung eines Ersatzfahrzeuges kann ohne sozialen Kontakt möglich sein: z.B. kann der Schlüssel des Ersatzfahrzeuges über die Schlüsselbox am Kunden übergeben werden. So kann der Kundenkontakt vermieden und das Social Distancing eingehalten werden. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

MD 26. März 2020 - 9:02
Guten Tag, Nach wie vor unklar ist die Situation bei allfälligen Probefahrten . Gibt es dort auch schon Neuigkeiten ?

Olivia Solari 26. März 2020 - 9:35
Lieber MD Danke für Ihre Anfrage. Wir warten nach wie vor auf die Rückmeldung vom Seco zu dieser spezifischen Frage. Sobald wir eine Antwort erhalten haben, werden wir diese umgehend auf der Website veröffentlichen. Freundliche Grüsse, Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik AGVS/UPSA Tel. direkt 031 307 15 34 rechtdienst@agvs-upsa.ch

GP 26. März 2020 - 16:27
Guten Tag, vielen Dank für die Updates. Allerdings sind das für diverse Betriebe bedingt gute Nachrichten. Wenn ein Garagenbetrieb und ein Neuwagenverkauf (der online eher funktionieren kann) besteht, kann dennoch weiter gearbeitet werden. Wir haben hingegen einen reinen Occasionsverkauf. Wir mussten den Showroom schliessen und die Occasionen sollen nun online verkauft werden. Es gibt allerdings kaum Kunden die ein Occasionsfahrzeug, analog Neuwagen, rein online kaufen. Ohne Beratung, Probefahrt und persönliche Begutachtung vor Ort kauft kaum jemand ein Occasionsfahrzeug. Wir sind mir dieser Regelung klar im Nachteil - erhalten keine Unterstützung, da theoretisch weiter gearbeitet werden kann, dennoch ist die Weiterführung des Occasionsverkaufs in der Praxis nahezu nicht möglich. Der Occasions- und der Neuwagenhandel sollten getrennt beurteilt werden...

AA 26. März 2020 - 18:11
Sehr geehrte Damen und Herren durch Einhaltung der BAG Vorschriften ist eine Probefahrt möglich? Gruss AA

agvs_admin 27. März 2020 - 9:48
Liebe(r) AA, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir warten nach wie vor auf die Antwort vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco zu dieser spezifischen Frage. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, werden wir diese umgehend auf der Website veröffentlichen. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS