CO2-Gesetz: Was es zu beachten gilt

Analog zur EU hat die Schweiz CO2-Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen eingeführt. Wird der Zielwert überschritten, sind Sanktionen zu bezahlen.


In der Schweiz gelten analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen (PW) dürfen im Durchschnitt maximal 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, erstmals zugelassene Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) maximal 147 g CO2/km. Ab dem Jahr 2021 werden diese Zielwerte unter Berücksichtigung des WLTP-Messverfahrens 118 Gramm pro Kilometer für neue Personenwagen und 186 Gramm pro Kilometer für neue LNF betragen. Auf Basis der Zielwerte muss die Flotte jedes Importeurs eine individuelle Zielvorgabe einhalten. Überschreitet er diese, wird eine Sanktion fällig.

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