Das Tankstellen-Inspektorat des AGVS sorgt für gute Luft

In Kantonen, in denen die finanzielle Situation angespannt ist oder wo Personal fehlt, übernehmen das Tankstellen-Inspektorat des AGVS und ausgewiesene Messtechniker die Kontrollen der Gasrückführung – mit Erfolg und zur Zufriedenheit der Behörden.

tankstelleninspektorat_hauptbild_920px.jpg

1. Ausgangslage

Für die Kontrollen der Gasrückführungen sind grundsätzlich die Kantone zuständig und verantwortlich. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind aber in manchen Kantonen nicht verfügbar. Dies hat den AGVS dazu bewogen, den Kantonen eine Auslagerung der Kontrollen vorzuschlagen und dafür eine entsprechende Organisation aufzubauen, was vielerorts spontan Anklang fand. Folgende Überlegungen standen dabei im Vordergrund:

1. Entlastung der Kantone in einer Zeit personeller und finanzieller Engpässe
2. Einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz

3. Möglichst kostengünstige Lösung für die Tankstellenhalter


2. Entstehung

agvs_und_cerclair.jpg
So ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem AGVS und der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air) das Tankstellen-Inspektorat (TSI) entstanden, das die gesamte Administration der Kontrollen erledigt, für die Messungen selbst jedoch vertraglich gebundene Messfirmen einsetzt. Es steht allen Kantonen und Städten zur Verfügung, die sich im Bereich der eigenen Kontrolltätigkeiten entlasten möchten.

Das TSI wird als Teil des AGVS von dessen Geschäftsstelle in der Mobilcity Bern betrieben.


3. Wo werden die Kontrollen über das Tankstellen-Inspektorat abgewickelt?

Zurzeit besteht mit folgenden Gebieten ein Zusammenarbeitsvertrag:

19 Kantone (AG/BE/BS/BL/FR/GE/GL/GR/LU/NW/SG/SH/SO/SZ/TG/TI/VS/ZG/ZH) sowie drei Städte (Bern, Winterthur, Zürich) und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. 

Einige Kantone haben sich entschlossen, die Kontrollen zwar in eigener Regie durchzuführen, dafür jedoch nur Firmen und Ausweisträger einzusetzen, die Partner des Tankstellen-Inspektorates des AGVS sind. Andere Kantone haben ein völlig eigenständiges Vorgehen beschlossen.


4. Aufbau des Tankstellen-Inspektorates

Grundsätzlich müssen vier Voraussetzungen für die Zusammenarbeit gegeben sein:

ok_icon_113px.jpgVertrag Kanton/Tankstellen-Inspektorat
Diejenigen Kantone, welche die Administration der Gasrückführmessungen an das Tankstellen-Inspektorat des AGVS delegieren, schliessen mit ihm einen entsprechenden Vertrag ab und informieren die Tankstellenbesitzer über die Delegation. Das TSI seinerseits stellt sich anlässlich der ersten Aufforderung mit einem Begleitbrief und einem Merkblatt dem Tankstellenbesitzer vor.

Es ist für die Messpartner nicht einfach, alle kantonalen Besonderheiten stets im Auge zu halten. Mit Newslettern und anderen Mitteln werden sie laufend über die Entwicklung informiert. Im Austausch mit den Behörden wird ein möglichst einheitliches Vorgehen angestrebt.

ok_icon_113px.jpgVertrag Tankstellen-Inspektorat AGVS/Messfirmen
Wer in den Vertragsgebieten des Tankstellen-Inspektorats als Messfirma arbeiten will, muss mit dem AGVS einen Zusammenarbeitsvertrag abschliessen, der für diese Gebiete Gültigkeit hat.

Dass dieser Vertrag aber nicht nur für die Vertragsgebiete des TSI seine Bedeutung hat, zeigt sich darin, dass die meisten Kantone, die eigene Lösungen getroffen haben, auch nur mit den Messpartnern des TSI arbeiten.

ok_icon_113px.jpgArbeitsausführung nur durch Ausweisträger
Sämtliche Abnahmen und Kontrollen dürfen von den Messfirmen nur durch Messtechniker ausgeführt werden, welche die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis aufweisen und die abschliessende Prüfung bestanden haben. Erfolgreiche Absolventen erhalten einen Ausweis. Messungen, die nicht von einem Ausweisträger durchgeführt wurden, werden vom Tankstellen-Inspektorat nicht akzeptiert.

ok_icon_113px.jpgKontrolle nach Pflichtenheft und BAFU-Handbuch
Das TSI stellt den Ausweisträgern und Messfirmen ein Pflichtenheft zur Verfügung, das den einzuhaltenden Ablauf der Kontrollen genau festhält. Es ist – zusammen mit dem BAFU-Handbuch – die verbindliche Grundlage für die gesamten Kontrollen.


5. Welche Firma führt die Gasrückführmessung durch?

Das Tankstellen-Inspektorat erachtet es als wichtig, dass – selbstverständlich bei durchwegs untadeliger Arbeit der Messpartner – unter den Messfirmen der Markt spielt und jeder Tankstellenbesitzer denjenigen Partner auswählen kann, der ihm preislich und auch sonst am besten zusagt. Dazu stehen über 20 Messfirmen zur Auswahl.


6. Die Abwicklung der Gasrückführmessung

  • Die Partnerkantone und das TSI tauschen sich regelmässig über Änderungen bei den Tankstellen aus.
  • Das TSI informiert die Tankstellenhalter über ihre Pflichten und die Arbeitsweise des Inspektorates sowie über die Messpartner.
  • Die Messpartner bemühen sich in der Folge bei den Tankstellenhaltern um die Aufträge und erhalten nach Auftragserteilung die Messrapporte vom TSI.
  • Der Messpartner führt die Kontrolle nach Pflichtenheft aus und stellt dem TSI und dem Auftraggeber nach erfolgter Kontrolle die ausgefüllten Messrapporte zu.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: tsi@agvs-upsa.ch

Nützliche Dokumente:

Hier finden Sie eine Übersicht über die Messpartner des Tankstellen-Inspektorats für die Kontrolle der Gasrückführungen [PDF]

Hier geht es zur Kantonsübersicht des Tankstellen-Inspektorats [PDF]

Hier finden Sie das Handbuch für Gewässerschutzkontrollen bei Tankstellen [PDF]

Hier finden Sie die Cercl'Air Empfehlung Nr. 22 [PDF]

Hier finden Sie das Inbetriebsetzungs-Protokoll
nach oben