Bund: Massnahmenpaket gegen Fachkräftemangel

Bund: Massnahmenpaket gegen Fachkräftemangel

24. Juni 2015 agvs-upsa.ch - Der Mangel an Fachkräften macht sich in der Schweiz praktisch in allen Branchen bemerkbar, besonders auch im Autogewerbe. Nachdem der Bundesrat Ende letzter Woche den Bericht zur Fachkräfteinitiative gut geheissen hat, macht sich der Bund nun intensiv an die Umsetzung der Massnahmen.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF lancierte 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI) und koordiniert sie innerhalb des Bundes und mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. 2013 beschloss der Bundesrat ein Massnahmenkonzept. Die FKI bündelt aber auch Massnahmen, die bereits früher eingeleitet wurden. Die Umsetzungsphase begann 2015 und dauert bis 2018.
Mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative gewann die verstärkte Nutzung des inländischen Fachkräftepotenzials weiter an Bedeutung. Der Bundesrat beschloss daher im September 2014, die verschiedenen Massnahmen zu intensivieren und neue zu lancieren.
Der nun gut geheissene erste Monitoring-Bericht des WBF zeigt auf, dass die Umsetzung der 30 Massnahmen, die unter die Federführung des Bundes fallen, auf gutem Weg ist. Schritt für Schritt werden Erfolge in den einzelnen Bereichen verzeichnet. Es sind jedoch weiterhin grosse Anstrengungen aller Beteiligten notwendig, um das Ziel der FKI zu erreichen. Untenstehend ist exemplarisch eine Auswahl in den vier prioritären Handlungsfeldern aufgeführt:

Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Für die stärkere Integration vor allem gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt stellen die unvorteilhaften steuerlichen Bedingungen ein grosses Hindernis dar, wie ein im Zusammenhang mit der FKI erstellter Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zeigt.
Sobald das Resultat einer eventuellen Volksabstimmung über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" vorliegt, wird das EFD dem Bundesrat Antrag zum weiteren Vorgehen stellen und erneut eine Vorlage zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung der Ehepaare ausarbeiten. Weiter soll geprüft werden, ob Kinderdrittbetreuungskosten als Gewinnungskosten zu betrachten sind oder das Maximum des heutigen Steuerabzugs erhöht werden soll.

Ältere Arbeitnehmende
Im April 2015 fand die erste Nationale Konferenz zur Thematik statt. Bund, Kantone und Sozialpartner verabschiedeten eine gemeinsame Schlusserklärung sowie eine Roadmap mit Massnahmen. So soll beispielsweise das Instrumentarium der Arbeitslosenversicherungen mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) optimiert werden. Eine zweite Nationale Konferenz wird voraussichtlich im April 2016 stattfinden.

Höherqualifizierung
Mit Projekten wie „Match-Prof" - dank dem jedes Jahr hunderte Jugendliche zusätzlich eine Lehrstelle finden sollen - wird sichergestellt, dass Personen ohne Berufsausbildung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen können.

Innovation
Technologische aber auch organisatorische Entwicklungen und Innovationen tragen dazu bei, die Qualität und Effizienz zu erhöhen und damit den Fachkräftebedarf zu reduzieren. Zusätzlich haben das WBF und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine Vereinbarung zur besseren Mobilisierung des Potenzials an Fachkräften und darüber hinaus generell an inländischen Arbeitskräften in den Jahren 2015-2018 namens „FKI plus" erarbeitet.

Studie in Arbeit
Im Autogewerbe hat der Fachkräftemangel aber noch einen anderen Grund. Der AGVS hat festgestellt, dass viele ausgebildete Personen in andere Branchen abwandern. Um die Ursachen dafür zu analysieren und erfolgreiche Massnahmen zur Verminderung der Berufsabwanderung aufzuzeigen, hat der AGVS eine Studie in Auftrag gegeben. Die Resultate sollten bis Ende 2015 vorliegen und publiziert werden.
 
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