QR-Code statt Energieetikette
Der AGVS schafft mehr Raum bei der Fahrzeugwerbung
30. Mai 2025 agvs-upsa.ch – Die Energieetikette in der Fahrzeugwerbung bleibt Pflicht – neu kann aber ein QR-Code, der auf diese verweist, genügen. Tahir Pardhan, Leiter Recht & Politik AGVS

Die Energieetikette informiert über den Treibstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen – und bleibt in der Fahrzeugwerbung Pflicht. Foto: AGVS-Medien
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 mehrere Verordnungen im Energiebereich revidiert – darunter auch die Energieeffizienzverordnung (EnEV), deren Änderungen per 1. Juli 2025 in Kraft treten. Besonders relevant für das Autogewerbe: Die Energieetikette in der Fahrzeugwerbung bleibt Pflicht, kann neu aber in der Werbung durch einen QR-Code oder durch die Angabe einer Internetadresse ersetzt werden, sofern dadurch die grafische Darstellung der Energieetikette eingesehen werden kann.
Ursprünglich wollte der Bund vorschreiben, dass die gesetzliche Mindestgrösse (15 x 20 mm) der grafischen Darstellung der Energieetikette mindestens zehn Prozent der Werbefläche ausmachen muss, damit ein Verweis via QR-Code ermöglicht wird. Zu viel, fand der AGVS, da nur äusserst kleine Werbeflächen von dieser Regel profitieren würden.

Der Anteil der Energieetikette an der Werbefläche beträgt zehn Prozent: Die Etikette nimmt zu viel Platz ein, und für die Verwendung eines QR-Codes müsste die Werbefläche in Relation zur Etikette noch kleiner gemacht werden. Foto: KI/AGVS-Medien
Der AGVS beantragte deshalb eine Reduktion der Mindestgrösse auf fünf Prozent der Werbefläche – eine Grösse, die die Gestaltungsfreiheit der Werbetreibenden besser respektiert. Mit Erfolg: Der Bundesrat übernahm diese Forderung, und ab Juli 2025 darf ein QR-Code als Verweis auf die Energieetikette verwendet werden, wenn die Mindestgrösse der Energieetikette (15 x 20 mm) in Relation zur Gesamtwerbefläche mehr als fünf Prozent ausmacht. Die neue Regel schafft mehr Flexibilität, besonders für digitale und kleinflächige Fahrzeugwerbungen.

Der Anteil der Energieetikette zur Werbefläche beträgt fünf Prozent. Foto KI/AGVS-Medien

Die Energieetikette informiert über den Treibstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen – und bleibt in der Fahrzeugwerbung Pflicht. Foto: AGVS-Medien
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 mehrere Verordnungen im Energiebereich revidiert – darunter auch die Energieeffizienzverordnung (EnEV), deren Änderungen per 1. Juli 2025 in Kraft treten. Besonders relevant für das Autogewerbe: Die Energieetikette in der Fahrzeugwerbung bleibt Pflicht, kann neu aber in der Werbung durch einen QR-Code oder durch die Angabe einer Internetadresse ersetzt werden, sofern dadurch die grafische Darstellung der Energieetikette eingesehen werden kann.
Ursprünglich wollte der Bund vorschreiben, dass die gesetzliche Mindestgrösse (15 x 20 mm) der grafischen Darstellung der Energieetikette mindestens zehn Prozent der Werbefläche ausmachen muss, damit ein Verweis via QR-Code ermöglicht wird. Zu viel, fand der AGVS, da nur äusserst kleine Werbeflächen von dieser Regel profitieren würden.

Der Anteil der Energieetikette an der Werbefläche beträgt zehn Prozent: Die Etikette nimmt zu viel Platz ein, und für die Verwendung eines QR-Codes müsste die Werbefläche in Relation zur Etikette noch kleiner gemacht werden. Foto: KI/AGVS-Medien
Der AGVS beantragte deshalb eine Reduktion der Mindestgrösse auf fünf Prozent der Werbefläche – eine Grösse, die die Gestaltungsfreiheit der Werbetreibenden besser respektiert. Mit Erfolg: Der Bundesrat übernahm diese Forderung, und ab Juli 2025 darf ein QR-Code als Verweis auf die Energieetikette verwendet werden, wenn die Mindestgrösse der Energieetikette (15 x 20 mm) in Relation zur Gesamtwerbefläche mehr als fünf Prozent ausmacht. Die neue Regel schafft mehr Flexibilität, besonders für digitale und kleinflächige Fahrzeugwerbungen.

Der Anteil der Energieetikette zur Werbefläche beträgt fünf Prozent. Foto KI/AGVS-Medien
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