Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


4055 18. März 2020 - 12:04
Walter Streuli Ausnahme-Situation! Darum schreibe ich ausnahmsweise einen Kommentar. Einmal mehr bin ich froh und stolz, ein Eidgenosse zu sein. Ich bin stolz, ein motiviertes Team zu haben! Der Bund appelliert an die Eigenverantwortung, lässt uns noch mögliche Freiheiten. Wir alle entscheiden, wie lange die Krise anhält. Wir müssen diszipliniert, vorbildlich, positiv und kreativ sein. Wir dürfen uns glücklich schätzen, arbeiten zu dürfen. Wenn wir uns richtig schützen, wie es das BAG empfiehlt, können wir den Schaden sehr in Grenzen halten. Bleibt gesund und dient Euren Kunden.

Daniel K. 18. März 2020 - 12:58
Sie interessieren sich offensichtlich wenig für die Gesundheit Ihrer Angestellten. Desinfizieren sie jedes Auto selbst und setzten sich hinein oder sitzen sie im Büro hinter einer Glasscheibe und zählen die Nötli?

Stefan H. 18. März 2020 - 12:46
Es wird jede Stunde im Radio gemahnt, man solle Zuhause bleiben! Und was machen die älteren Semester, um deren Schutz es hauptsächlich geht? Sie spazieren in die Werkstatt und melden ihre wenigstbenutzten Karren zum Radwechsel an. Gehts noch? Am Ende sind wir diejenigen, die einen Tod eines älteren Menschen zu verantworten haben. Auf unsere Gesundheit wird keine Rücksicht genommen! Und wir dürfen natürlich auch noch sehr gerne renitente alte Menschen infizieren, da es schlicht unmöglich ist, die Hygienevorschriften einzuhalten. Die Kunden laufen permanent in kleinere Werkstätten rein um zu plaudern oder unnötige Reparaturen oder Radwechsel machen zu lassen. Ist das nötig? Muss man einen Monat früher als sonst die Sommerreifen montieren? Muss das sein, dass wir weiterhin unsere Gesundheit und die unserer Familien gefährden, weil gewisse Leute einfach ignorant sind? Wir fordern die Schliessung der Garagen und zwar sofort! Bevor es zu spät ist!

Anonyme 18. März 2020 - 13:49
Vor der Schliessung Bitte noch, waschen, austupfen und staubsaugen.

S.L 18. März 2020 - 14:05
Stefan.H Ich bin gleicher Meinung!!!!

unbekannt 18. März 2020 - 16:22
Absolut Ihrer Meinung !!!

S.L 18. März 2020 - 13:54
Entschuldigung lieber AGVS, aber ich weis nicht was Ihr studiert! Oben steht der Showrom geschlossen halten, bei uns ist nichts geschlossen!!!! Wir haben jeden Kunden Kontakt, besprechen die Offerten u.s.w! Sie müssen strengere Massnahmen ergreifen! Wen jemand den Virus in der Garage verteilt sind alle betroffen! Hingegend wenn wir schliessen, bleiben alle gesund und wir können wieder normal starten. MFK Lisa

agvs_admin 18. März 2020 - 14:30
Liebe Lisa, die BAG hält im FAQ (frequently asked questions) fest: "...öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage für den Moment eingestellt wird. Dies ist die Weisung des BAG. Ich rate Ihnen an, sofort das Gespräch mit dem Betriebsverantwortlichen zu suchen. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

Mister X 18. März 2020 - 14:16
Verkauf geschlossen, Werkstatt und Kundendienst geöffnet. Verkauf 3 Kunden pro Tag, Service 30 bis 40. Wo ist die Logik? Hygiene-Massnahmen können in der Praxis gar nicht umgesetzt werden. Reifen Saison die Durchgänge werden mehr, die Probleme ebenso. Ohne Worte, die Interessen sind zu gross und die Chefs in den Büros. Der kleine an der Front soll schauen wie er überlebt. Danke AGVS

agvs_admin 18. März 2020 - 15:06
Lieber Mister X, ich verstehe Ihren Ärger. Der Bundesrat hat klargestellt, dass die Werkstätten offen bleiben dürfen, nicht müssen. Es liegt in der Entscheidung jedes Unternehmers, wie er das handhaben will. Die Showrooms jedoch müssen nach der Verordnung des BAG geschlossen bleiben. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

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