Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Auto Gewerbe Verbands Sektion Zürich (AGVS-ZH), regelt die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden in der Automobilbranche im Kanton Zürich. Er gilt für alle Betriebe, die Mitglied des AGVS Sektion Zürich sind, sowie für deren Arbeitnehmer, die im Stunden-, Wochen- oder Monatslohn beschäftigt sind. Ausgenommen sind leitende Angestellte wie Betriebsleiter, Werkstattchefs, Kundendienstberater, Autoverkäufer sowie Kiosk-, Shop- und Büropersonal .