Am Ende der beruflichen Grundbildung absolvieren unsere Lernenden das Qualifikationsverfahren (QV), welches den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung markiert. Es ist der heutige offizielle Begriff für die ehemalige "Lehrabschlussprüfung (LAP)".
Inhalte des QV in den technischen Automobilberufen
Je nach Beruf – ob Automobil-Mechatroniker/in EFZ, Automobil-Fachmann/-frau EFZ oder Automobil-Assistent/in EBA – setzt sich das QV aus mehreren Elementen zusammen:
Zuständige Prüfungskommission im Kanton Zürich
Für das QV der technischen Automobilberufe im Kanton Zürich ist die Prüfungskommission 31 (PK31) zuständig. Die Kommission wird vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt gewählt und setzt sich aus Fachpersonen der Arbeitswelt, Vertreterinnen und Vertretern von Berufsverbänden sowie Lehrpersonen der Berufsfachschulen zusammen.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt beaufsichtigt die Kommissionen und unterstützt sie in ihrer Arbeit.
Der Abschluss
Nach erfolgreichem Bestehen des QV erhalten die Lernenden: