Qualifikationsverfahren (QV) –
Der Weg zum Berufsabschluss

Am Ende der beruflichen Grundbildung absolvieren unsere Lernenden das Qualifikationsverfahren (QV), welches den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung markiert. Es ist der heutige offizielle Begriff für die ehemalige "Lehrabschlussprüfung (LAP)".

 

Inhalte des QV in den technischen Automobilberufen
Je nach Beruf – ob Automobil-Mechatroniker/in EFZ, Automobil-Fachmann/-frau EFZ oder Automobil-Assistent/in EBA – setzt sich das QV aus mehreren Elementen zusammen:

  • Praktische Prüfung (Individuelle Praktische Arbeit):
    Die Lernenden führen eine anspruchsvolle Arbeit an einem Fahrzeug oder Fahrzeugsystem durch. Dabei werden Fachwissen, Problemlösungsfähigkeiten und ein sicheres, methodisches Arbeiten geprüft.
  • Theoretische Prüfung (Berufskenntnisse):
    In schriftlicher Form werden technische Themen wie Motor, Elektronik, Fahrwerk, Antrieb und Diagnostik geprüft.
  • Allgemeinbildung (ABU):
    Die Allgemeinbildungsprüfung deckt Themen wie Sprache, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft ab und ist fester Bestandteil des QV.
  • Betriebliche Leistungsbeurteilung:
    Dazu gehören dokumentierte Arbeits- und Lernsituationen (ALS) sowie Kompetenznachweise aus überbetrieblichen Kursen (ÜK). Diese Leistungen fliessen ebenfalls in die Gesamtnote ein.
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Zuständige Prüfungskommission im Kanton Zürich
Für das QV der technischen Automobilberufe im Kanton Zürich ist die Prüfungskommission 31 (PK31) zuständig. Die Kommission wird vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt gewählt und setzt sich aus Fachpersonen der Arbeitswelt, Vertreterinnen und Vertretern von Berufsverbänden sowie Lehrpersonen der Berufsfachschulen zusammen.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt beaufsichtigt die Kommissionen und unterstützt sie in ihrer Arbeit.

 

Der Abschluss
Nach erfolgreichem Bestehen des QV erhalten die Lernenden:

  • das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) in ihrem gewählten Beruf oder
  • das eidgenössische Berufsattest (EBA) im Rahmen der zweijährigen Ausbildung.