Lohnempfehlung und Teuerungsausgleich

Gestützt auf den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Autogewerbe im Kanton Zürich wird ein Teuerungsausgleich gewährt, in dem auch die Mindestlöhne geregelt sind. Die Höhe und Umsetzung des Teuerungsausgleichs werden jährlich von den Verhandlungspartnern – den Gewerkschaften Unia und Syna sowie dem Auto Gewerbe Verband Schweiz, Sektion Zürich – überprüft und gemeinsam beschlossen.