Dieselpartikelfilter vs. RBV

Seit dem 1. Januar 2023 werden im Strassenverkehrsamt Dieselpartikelfilter-Messungen durchgeführt, womit sich für RBV-Fachbetriebe die Chance auftut, bei Nachkontrollen Partikelmessungen durchzuführen.
 
RBV-Fachbetriebe können beim AGVSZH ein Gesuch stellen, um als Betrieb mit Berechtigung für Dieselpartikelfilter-Messungen aufgenommen zu werden.  Um diese Berechtigung zu erhalten, muss das Dieselpartikelfilter-Messgerät durch die METAS freigegeben sein und ein gültiges, jährlich zu erneuerndes, Eichprotokoll vorliegen. Bei Verzicht auf ein eigenes Messgerät besteht ferner die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht für ein Dieselpartikelfilter-Messegerät an einem anderen Standort zu beantragen, wie es bereits für andere Prüfmittel möglich ist.
 
Auf der Website des AGVSZH werden alle RBV-Betriebe speziell aufgeführt, welche für Dieselpartikelmessungen zertifiziert sind.
 
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Ronald Betschart unter 079 207 53 53 oder ronald.betschart@agvs-zh.ch gerne zur Verfügung.



 
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