Zürcher Garagen können bald Nachkontrollen durchführen

Reparaturbestätigungs-Verfahren

Zürcher Garagen können bald Nachkontrollen durchführen

11. März 2019 agvs-upsa.ch – Die Zürcher Automobilisten können sich für Nachkontrollen schon bald den Weg ins Strassenverkehrsamt sparen: Die kantonale Sicherheitsdirektion hat Anfang März mit der Zürcher Sektion des AGVS eine Vereinbarung über ein Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) unterzeichnet.
 

Freuen sich über die Vereinbarung: (v. l.) Peter Kyburz, Geschäftsleiter StVA Kanton Zürich, AGVS-Sektion-Zürich-Präsident Christian Müller, Regierungsrat Mario Fehr und Diego De Pedrini, Sekretär AGVS-Sektion Zürich.


abi. «Eine gute Lösung für alle Seiten.» Mit diesen Worten fasste der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr (SP) die Vereinbarung zusammen. «Sie ist ökologisch sinnvoll, da viele unnötige Fahrten wegfallen, die Bevölkerung profitiert von kürzeren Wegen und sie steigert die Attraktivität der Garagisten.» 

Mit dem RBV werden die Zürcher Garagen berechtigt, im Auftrag des Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich (StVA) selber Nachkontrollen durchzuführen. Die Garagenbetriebe müssen dazu verschiedene Kriterien erfüllen, beispielweise bezüglich Personal und Infrastruktur. Um die Qualität sicherzustellen, kontrolliert das StVA die RBV-Betriebe oder reparierten Fahrzeuge mittels Stichproben. «Wir haben grosses Vertrauen in die Garagisten und den AGVS», sagt Fehr. «Der Verband steht für Qualität.»

Peter Kyburz, Geschäftsleiter des StVA, ergänzt: «Wir stellen hohe Anforderungen an die Betriebe. Sie müssen sauber arbeiten, denn ‘ab MFK’ ist eine wertvolle Marke.» Sie hätten daher einen engen Rahmen definiert, damit die Qualitätsstandards erfüllt werden. Auch die Sanktionen sind in der Vereinbarung geregelt. «Wer sich nicht an die Regeln hält, wird ausgeschlossen», betont Kyburz. 

Auch er ist davon überzeugt, dass die Automobilisten es schätzen werden, wenn sie wegen eines durchschnittlichen Mangels zu ihrem Garagisten gehen können – und nicht ins Strassenverkehrsamt fahren müssen. «Das hat für uns auch betriebliche Vorteile», sagt er. «Wir können beispielsweise die Auslastung besser steuern und gewinnen so an Flexibilität.» Es geht immerhin um rund 40'000 Nachkontrollen pro Jahr.

Unter Federführung des Präsidenten
RBV ist in der Schweiz nicht neu: Die Kantone Appenzell, St. Gallen, Thurgau, Graubünden, Schwyz und Tessin wenden bereits eine solche Vereinbarung an, die jeweils auf einem Vertrag zwischen der jeweiligen AGVS-Sektion und dem kantonalen Strassenverkehrsamt basiert. Damit dies in Zukunft auch im Kanton Zürich möglich ist, brauchte es einen parlamentarischen Vorstoss, «aus dem Christian Müller dann das Beste für eine sinnvolle Umsetzung herausgeholt hat», sagt Fehr.

Christian Müller ist Präsident der AGVS-Sektion Zürich und FDP-Kantonsrat. Unter seiner Federführung kam die Vereinbarung mit dem Kanton zustande. «Für die Garagisten ist das RBV eine gute Möglichkeit, um sich als Mobilitätsdienstleister zu positionieren», sagt er. «Es ist aber kein Geschäftsmodell, sondern lediglich eine Dienstleistung, die wir künftig anbieten können.» Auch sorge das RBV für eine Entlastung der Garagenbetriebe: Oftmals waren es die Garagisten, die die Kundenautos für die Nachkontrolle zur Prüfstelle fuhren. 

Ziel: Start Anfang 2020
In einem nächsten Schritt legt der AGVS nun die genauen Kriterien für die Betriebe fest und erstellt eine Datenbank, die über eine Schnittstelle zum StVA verfügt. Danach können sich die Garagen bewerben. Die Verantwortung für das Audit liegt ebenfalls beim AGVS. «Läuft alles nach Plan, können wir ab Anfang 2020 die ersten Nachkontrollen durchführen», sagt Müller.
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