Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

Corona-Krise

Werkstätten bleiben offen - Showrooms werden geschlossen

17. März 2020 agvs-upsa.ch – Nun ist klar, was die Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die Corona-Krise für die Garagen in der Schweiz bedeuten: Die Werkstätten dürfen weiterhin arbeiten, der physische Verkauf im Showroom wird vorerst eingestellt.
 
sco. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute im Detail geregelt, was der Lockdown des öffentlichen Lebens für die Gewerbebetriebe in der Schweiz bedeutetet. Auch auf die Schweizer Garagisten kommen einschneidende Veränderungen zu. Das Positive zuerst: Die Werkstätten dürfen weiterarbeiten, wenn sie das wollen.

In den «Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. März 2020» stellt das BAG klar, welche öffentlichen Einrichtungen für das Publikum nicht geschlossen werden: «Darunter fallen unter anderem Velo- und Autowerkstätten.»

In einem zweiten Dokument mit sogenannten FAQ (frequently asked questions) scheibt das BAG, dass Gewerbebetriebe als solche nicht geschlossen werden müssen, «sie können weiterhin ihre Arbeit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen werden.» Das bedeutet, dass die Showrooms der Schweizer Garagen ab sofort Sperrzone sind und der persönliche Fahrzeughandel in der Garage zumindest für den Moment eingestellt wird. Ob der Handel telefonisch oder online weiterhin möglich ist, ist Gegenstand von Abklärungen.

Die Massnahmen des Bundes mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten vorderhand bis am 19. April.
 


Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Massnahmen von Bund, Kantonen und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität.
  • Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen Bund BAG / Kanton.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite, dass der Besuch im Autohaus (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen, bitte auf Händeschütteln verzichten und Abstand zu Mitarbeitern / Kunden einhalten.
  • Barzahlungen vermeiden.
  • Desinfizieren von Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Touchscreens, Tankdeckel, Sicherheitsgurt-Schlösser, Autoschlüssel, usw. bei der Fahrzeugübergabe.
  • Einmal-Lenkradschoner verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen / Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist.
  • Eventplanung prüfen.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden.
  • Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.

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Kommentare


Luzi Thomann 17. März 2020 - 8:20
Danke für die gute Arbeit Thomann Nutzfahrzeuge AG Luzi Thomann

Adam 17. März 2020 - 8:23
"Auch beim Verkauf sind die Hygienemassnahmen unbedingt einzuhalten und Abstand zu halten." Mit dem Kunden an einem Tisch sitzen und die Optionen des neuen Auto besprechen - Probefahrten und Ablieferungen durchführen. Wie soll man da Abstand halten?

Vom Verkauf 17. März 2020 - 8:28
Es kommen keine Kunden mehr. Wer zahlt meinen Lohn in 2- 3 Monaten???

Mario B. 17. März 2020 - 14:18
Frau Sommarruga

Anonyme 17. März 2020 - 8:38
Kopfschütteln.. so sind die Massnahmen vom Bund ja wieder nicht konsequent... Autokauf kann gut auf einen anderen Monat verschoben werden! Ausserdem werden wieder Menschen mit Familien der Gefahr ausgesetzt!

Peter c. 17. März 2020 - 8:40
sorry... bin verkäufer... da kommen leute aus der ganzen schweiz!! geht gar nicht

So ist es 17. März 2020 - 8:51
Ich verstehe die Seite des AGVS und kann Nachvollziehen warum nicht an aufhören gedacht wird, da die Verluste riesig sein werden. Ich verstehe auch die Sorgen der Arbeitnehmer, die auch berechtigt sind, Übertragungskette, ungenügender Schutz, Familienangehörige die man anstecken könnte obwohl die Zuhause sind usw... Was uns allen klar sein sollte und sehr wahrscheinlich auch noch klar wird, ist dass wir alle noch Zuhause bleiben werden.

Kundendienst 18. März 2020 - 12:17
Ich verstehe das auch nicht. Sorry, aber ich sitze da jeden Tag mit 9 Personen im Kundendienst und soll den Kontakt zu Leuten meiden? Was ist denn das für eine sinnlose Regel? Macht doch einfach zwei oder drei Wochen mal alles zu und schaut, das wir das irgendwie hinbekommen. Nein, es geht immer nur ums Geld überall, auf die Mitarbeiter und ihre Gesundheit wird null Rücksicht genommen

Kundendienst 17. März 2020 - 8:55
In vielen klein Betrieben werden gar keine Massnahmen ergriffen... meine Eltern sind schwer erkrankt und müssen von mir ins Spital gefahren werden... im Kundendienst hat man weiterhin Kontakt mit den Kunden, sitzt in den Kundenwagen, fasst das Lenkrad an und atmet die Luft ein die vielleicht höchst Bakteriell ist... Hauptsache Bügeln...

Verkäufer 17. März 2020 - 8:58
Absolut unverständlich wie der Verkauf offen sein kann... Abstand einhalten ist unmöglich.

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