Coronavirus: Maskenpflicht
Keine Maskenpflicht in zürcher Showrooms
Ab Donnerstag gilt in Geschäften eine Maskenpflicht, dazu sind Restaurants verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Kunden aufzunehmen. In Clubs gilt eine Personenbeschränkung von 100 Personen. Soweit die neuen Massnahmen, die die Regierung am Montag beschlossen hat. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag bis Ende September. Dann will man die Lage neu beurteilen.
Doch was gilt für die Showrooms? Dank des Einsatzes von AGVSZH-Präsident Christian Müller sind Showrooms von der Maskenpflicht nicht erfasst. Bei Verkaufsgesprächen am Verkäuferarbeitsplatz sind erhöhte Schutzmassnahmen zu treffen. Hierzu kann auf das AGVS-Schutzkonzept verwiesen werden.
Doch was gilt für die Showrooms? Dank des Einsatzes von AGVSZH-Präsident Christian Müller sind Showrooms von der Maskenpflicht nicht erfasst. Bei Verkaufsgesprächen am Verkäuferarbeitsplatz sind erhöhte Schutzmassnahmen zu treffen. Hierzu kann auf das AGVS-Schutzkonzept verwiesen werden.
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